c) Die Vorinstanz prüfte die ursprünglichen Pläne detailliert und stellte fest, dass die neue Zufahrt mit mindestens 30 cm Abstand von der March geplant werden müsse. Zudem sei eine Absturzsicherung zu erstellen, die den einschlägigen Normen und den Vorschriften des EG ZGB zu entsprechen hätte. Sie verlangte deshalb eine entsprechende Anpassung der Pläne. Dem angefochtenen Entscheid lässt sich entnehmen, dass die verbesserten Pläne am 13. April 2017 bei der Gemeinde eingingen und dass für die definitive Erteilung der Baubewilligung nur noch der Energienachweis und die Gewässerschutzbewilligung