d) Die Beantwortung der Frage, wie sich der neue Strassenanschluss an die K.________strasse auf die Verkehrssicherheit auswirkt, bedarf besonderer Fachkenntnisse und hängt wesentlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Ausführungen des Oberingenieurkreises I sind einleuchtend und nachvollziehbar. Sie werden von den übrigen Beteiligten auch nicht bestritten. Für die BVE besteht deshalb kein Anlass, von der Einschätzung des Oberingenieurkreises I abzuweichen. Die Vorinstanz hat den neuen Strassenanschluss an die K.________strasse zu Recht bewilligt. 6. Absturzsicherung