Der bewilligte asphaltierte Spickel sei genau so gross wie im Plan von 2015. Es sei einzig eine überflüssige Schleppkurve weggelassen worden, weil diese in die Landwirtschaftszone hineinreiche. Ein LKW könne ohne Probleme innerhalb der Mischzone wenden, indem er im Wendespickel zweimal vor- und zurückfahre. Grosse LKWs (3-Achser) könnten auf dem bereits vorhandenen Vorplatz auf der Nordseite entlang der K.________strasse die Ware abladen. Es sei nie geplant gewesen, dass Fahrzeuge rückwärts auf die Strasse fahren müssten. Die Erschliessung sei genügend und die Baubewilligung sei zu Recht erteilt worden.