a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, mit der Projektänderung würde die Beschwerdegegnerin das Projekt in massgeblichen Punkten ändern. Mit der neuen Ausgestaltung der Zufahrt sei ein Wenden für grössere Fahrzeuge wie LKWs nicht mehr möglich. Die Zu- und Wegfahrt müsse nunmehr in einer Richtung erfolgen. Dies habe einen massgeblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit auf der K.________strasse. Rückwärtsmanöver seien bei gegebener Topografie und Bebauung gefährlich.