Es ist unbestritten, dass das Ökonomiegebäude auf Parzelle Nr. H.________ eine Zufahrt benötigt. Die geplante neue Zufahrt ist kürzer als die bestehende und benötigt weniger Land in der Landwirtschaftszone. Zudem hat der damit verbundene Rückbau der bestehenden landwirtschaftlichen Zufahrt zur Folge, dass eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche entsteht, was die Bewirtschaftung vereinfachen wird. Überwiegende Interessen, die einer Standortverlegung entgegenstehen würden, sind weder dargetan noch ersichtlich. Gestützt auf den Amtsbericht des AGR ist deshalb festzustellen, dass die geplante neue landwirtschaftliche Zufahrt zonenkonform ist.