Die Beschwerdegegnerin räumt ein, dass dies zutrifft. Sie hat deshalb korrigierte Pläne "Situation/Zufahrt" und "Grünfläche & Umgebung / Werbung" eingereicht. Diese entsprechen nun den Anforderungen von Art. 13 Abs. 1 Bst. b BewD, wonach der Situationsplan unter anderem Aufschluss geben soll über die Nutzungszone, in welcher das Baugrundstück liegt. Zudem ist die Zufahrtsfläche nun wieder als "neu" dargestellt. 4. Landwirtschaftliche Zufahrt