gewerblichen als auch landwirtschaftlichen Zwecken dient, weist sie neu eine Breite von 5.20 m statt 5.50 m auf. Soweit die neue Zufahrt in der Landwirtschaftszone liegt und ausschliesslich landwirtschaftlichen Zwecken dient, weist sie neu eine Breite von 2.70 m statt 3.00 m auf. Zudem ergibt sich aus den bewilligten Plänen, dass die Zufahrtsstrasse in der Landwirtschaftszone nicht mehr für gewerbliche Wendemanöver verwendet wird.