Danach könne mangels Wendehammer nicht mehr gewendet werden. Diese neu eingereichten Pläne seien den Beschwerdeführenden weder eröffnet worden, noch hätten sie sich im Rahmen von Schlussbemerkungen nochmals zum Projekt äussern können. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2017/128 5