4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen Bericht zur Frage ein, ob die Verlegung der landwirtschaftlichen Zufahrt zonenkonform sei. Zudem erkundigte es sich bei der Beschwerdegegnerin, welche Fahrzeugtypen die geplante neue Zufahrt auf der Westseite in welcher Häufigkeit befahren würden, und bat sie, den Nachweis zu erbringen, dass diese Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände wenden könnten. Anschliessend holte es einen Fachbericht beim Oberingenieurkreis I ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.