2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, da ihnen keine Kenntnis vom Eingang der neuen Pläne und keine Gelegenheit zu Schlussbemerkungen gegeben worden sei. Für die landwirtschaftliche Zufahrt sei der Bauabschlag zu erteilen, da gemäss einem anderen Baugesuch die Ökonomiebaute auf Parzelle Nr. H._____