Anlässlich der Einspracheverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Da für die Bewilligung des Vorhabens eine Zonenplanänderung erforderlich war (Landabtausch zwischen Mischzone und Landwirtschaftszone), sistierte die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren mit Verfügung vom 6. Juli 2015. Mit Verfügung vom 23. August 2016 genehmigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Zonenplanänderung. Diese trat per 1. Oktober 2016 in Kraft. Die Gemeinde nahm das Baubewilligungsverfahren wieder auf. Sie holte aktualisierte Planunterlagen sowie den noch fehlenden Energienachweis ein. Mit Entscheid vom 12. September 2017 erteilte sie die Baubewilligung.