1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. Februar 2015 bei der Gemeinde Meiringen ein Baugesuch ein für die Erweiterung der Werkstatt und des Lagers, die Anpassung des Eingangsbereichs des Geschäftshauses, die Umnutzung der Pergola zu Wohnraum sowie die Verlegung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Zufahrtsstrassen auf den Parzellen Meiringen Grundbuchblatt Nr. G.________ und H.________. Die Parzelle Nr. G.________ liegt hauptsächlich in der Mischzone M2, die Parzelle Nr. H.________ liegt hauptsächlich in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Anlässlich der Einspracheverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden.