1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 26. Mai 2016 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 21. Mai 2014 mit Projektänderung vom 23. November 2017 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 4'535.55 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.