"Verkehrsfläche" zugeordnet. Im letzten Richtplan, der für die Gemeinde Gampelen galt, ist die Parzelle als weisse Fläche dargestellt, was gemäss Legende des Plans "übriges Gemeindegebiet", also Nichtbauzone bedeutet.25 In diesem Richtplan waren sämtliche Erschliessungsstrassen für die Wohnzonen nicht als weisse Flächen, sondern als schwarze Linien eingezeichnet. Dies zeigt, dass im damaligen Zeitpunkt, kurz vor Erwerb der Parzelle durch die Gemeinde, auf der Parzelle Nr. F.________ keine Strasse zur Erschliessung von Baugebiet vorgesehen war und die Gemeinde die Parzelle nicht als Erschliessungsfläche betrachtete.