Auf der Westseite grenzt sie auf einer Länge von rund 22 m an die Parzelle Nr. E.________, die zur Wohnzone gehört, und auf einer Länge von rund 6 Meter an die ZöN F "Retention Regenwasser". Bei der Parzelle Nr. F.________ handelt es sich um ein schmales Grundstück, das von seiner Form her auf Plänen wie ein als Sackgasse ausgestalteter Weg wirkt, der von der H.________strasse her durch die Wohnzone zur Landwirtschaftszone führt. Die Parzelle ist allerdings unbebaut und enthielt nie eine Strasse oder Zufahrt. Im Grundbuch wird ihre Bodenbedeckung mit "Acker, Wiese, Weide" angegeben.