d) Die Parzelle Nr. F.________ ist sowohl im aktuellen Zonenplan der Gemeinde Gampelen vom 18. Juni 2010, als auch in den früheren Zonenplänen vom 27. Dezember 1979 und vom 5. Mai 1995 als weisse Fläche dargestellt. Südlich grenzt sie an die H.________strasse, nördlich an die Landwirtschaftszone. Auf der Ostseite der Parzelle Nr. F.________ befindet sich die Parzelle Nr. 2359, die zur Wohnzone gehört. Auf der Westseite grenzt sie auf einer Länge von rund 22 m an die Parzelle Nr. E.________, die zur Wohnzone gehört, und auf einer Länge von rund 6 Meter an die ZöN F "Retention Regenwasser".