Bahnareal, das ausserhalb des Siedlungsgebiets verläuft und grösstenteils an Nichtbauzonen grenzt (Wald und Landwirtschaftszone), als Fläche ausserhalb des Baugebiets ein.23 Ebenso entschieden Bundesgericht und Verwaltungsgericht bei einer Parzelle mit einer Autobahnausfahrt, die sich zwar neben dem Siedlungsgebiete befindet, von diesem aber durch eine Strassenachse, welche die Abgrenzung von Bau- und Nichtbaugebiet vornimmt, getrennt ist.24