Eine weisse Erschliessungsfläche ist grundsätzlich jeweils jener Zone zuzurechnen, von der sie im Wesentlichen umgeben wird. Zu beachten sind zudem die bereits erfolgte Überbauung der zur Diskussion stehenden Fläche und die Art der benachbarten Zonen. Zu berücksichtigen ist auch der Wille der für die Ortsplanung zuständigen Instanzen, soweit sich dieser aus dem Zonenplan selbst oder aus den Vorarbeiten ergibt.21 Die Gerichte qualifizierten beispielsweise einen in der Altstadt von Schaffhausen gelegenen Platz als zum Baugebiet gehörend, ebenso einen von Bauzonen umgebenen Platz in der Stadt Basel oder ein inmitten von Bauzonen gelegenes Bahnareal.22 Dagegen stufte das Verwaltungsgericht ein