c) In den Zonenplänen der Gemeinden werden die Landwirtschaftszonen bzw. das nicht zur Bauzone gehörende Gemeindegebiet meistens als weisse Flächen dargestellt. Häufig sind in den Plänen zudem Erschliessungsanlagen wie Strassen, Plätze und Bahnanlagen ebenfalls als weisse Flächen ausgespart, also scheinbar nicht der Bauzone, sondern der Landwirtschaftszone bzw. dem "übrigen" Gemeindegebiet zugeordnet. Solche Erschliessungsflächen gehören aber trotz ihrer weissen Darstellung nicht in jedem Fall zum Nichtbaugebiet.