Die Bauparzelle kann auf der Südseite über die H.________strasse erschlossen werden. Ein Zugang für Fussgänger über die ZöN ist nicht notwendig, sondern beim vorliegenden Projekt nur deshalb erforderlich, weil die Bauherrschaft eine maximale Ausnutzung der Bauparzelle Nr. E.________ anstrebt. Dies ist allerdings kein Ausnahmegrund.18 d) Ohne den nicht bewilligungsfähigen Zugang auf der Nordostseite des Gebäudes ist das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses von aussen bzw. gegen aussen einzig über die Einstellhalle im Untergeschoss zugänglich. Dort müssten die zu Fuss Gehenden zwischen 16 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)