b) Mit Verfügung vom 1. März 2018 wies das Rechtsamt die Verfahrensbeteiligten darauf hin, dass der Zugang zum Treppenhaus auf die nördlich gelegene Parzelle ragt, die sich in der Landwirtschaftszone bzw. einer ZöN befinde. Es bat die Gemeinde zu erläutern, zu welchem Zweck der Weg auf der Parzelle Nr. I.________ erstellt worden sei und ob die Gemeinde den Treppenhauszugang als zonenkonform erachte. Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 13. April 2018 fest, der fragliche Weg sei nicht zur Erschliessung der Bauparzelle angelegt worden. Er diene den Werkhofmitarbeitenden zur Erschliessung der Retentionsbecken.