Der Bereich, in dem sich der Treppenhauszugang befindet, gehört zur ZöN F. Im Perimeter dieser ZöN bewilligte das Regierungsstatthalteramt Seeland der Gemeinde Gampelen im November 2012 im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmassnahmen Retentionsbecken sowie einen dazu führenden Weg.