a) Das umstrittene Mehrfamilienhaus soll über zwei Zugänge erschlossen werden: Auf der Südwestseite ist eine Einstellhallenzufahrt mit Anschluss an die H.________strasse geplant und auf der Nordostseite ein Treppenhaus mit einem Zugang zu einem Weg auf der Nachbarparzelle. Dieser Zugang führt über ein 4.3 Meter langes und rund 4.2 Meter breites Bauteil, eine Art Brücke, das sich grösstenteils nicht auf der Bauparzelle Nr. E.________ befindet, sondern auf der benachbarten Parzelle Nr. I.________. Diese Nachbarparzelle liegt teilweise in der Landwirtschaftszone, teilweise in der ZöN F "Retention Regenabwasser". Der Bereich, in dem sich der Treppenhauszugang befindet, gehört zur ZöN F.