Bauteile dann als vorspringend, wenn sie nicht mehr als 5 Meter breit sind und höchstens 2.5 Meter über die Fassaden hinausragen sowie zusammengerechnet höchstens 40 Prozent der Fassadenlänge messen (Ziff. 1.4 von Anhang I zum BNR). Das projektierte Gebäude weist auf der Südseite auf allen Geschossen eine ununterbrochene, über die gesamte Gebäudelänge verlaufende Balkon- und Terrassenschicht auf.15 Diese Balkone 13 Bericht der RSW AG vom 21. März 2018