Gemäss Praxis der BVE und der früheren langjährigen Praxis des AGR, ist bei der Ermittlung der Hangneigung gemäss der genannten Formulierung die durch den Schwerpunkt des Gebäudegrundrisses verlaufende Falllinie massgebend.12 Der im vorliegenden Verfahren eingeholte Fachbericht des AGR vom 15. Februar 2018 deutet zwar darauf hin, dass das AGR seine Praxis geändert hat. Laut diesem Bericht lasse die Praxis des AGR der Bestimmung der Hangneigung insofern freien Spielraum, als sie einzig das Element der "Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses" spezifiziere, jedoch nicht, an welchem Punkt diese konkret anzusetzen sei.