e) Eine Falllinie entspricht der Linie, der ein Wassertropfen bei Vernachlässigung der Trägheit hangabwärts folgen würde. Die Falllinie folgt jeweils der Richtung des grössten Gefälles und schneidet die Höhenlinien stets rechtwinklig. An einem Hang existieren unendlich viele Falllinien. Die in Art. 17 BNR enthaltene Formulierung "in der Falllinie gemessen die Hangneigung innerhalb des Gebäudegrundrisses" enthält keine RA Nr. 110/2017/126 9