Da die Bodenplatte aus dem fertigen Terrain rage bzw. die Fassadenflucht des geplanten Gebäudes das künftige fertige Terrain unterhalb dieser Betonbodenplatte schneide, sei die angegebene Gebäudehöhe von 9.495 Meter falsch; die effektive Gebäudehöhe betrage 9.715 Meter. Die Gebäudehöhe überschreite somit auch bei einem allfälligen Hangzuschlag von 2.5 Meter die maximal zulässige Gesamthöhe von 9.5 Meter.