Andererseits hat sie im revidierten "Flächennutzungsplan" eine grössere Aufenthalts- und Kinderspielplatzfläche eingetragen (neu 160 m2 statt 138 m2). Zudem stellen die Projektänderungspläne den Verlauf des bestehenden Terrains und die Hangneigung teilweise anders dar als die von der Vorinstanz bewilligten Pläne. So wird beispielsweise entlang der Ostfassade neu eine Hangneigung von 22.21 Prozent angegeben (vorher 20.91 Prozent) und entlang der Westfassade eine solche von neu 9.61 Prozent (vorher 10.41 Prozent). In der Gebäudemitte (Schnitt BB) ist die Hangneigung neu mit 15.3 Prozent (vorher 15.25 Prozent) eingetragen.