6. Das Rechtsamt holte daraufhin einen Bericht der Abteilung Bauen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu den von der Beschwerdegegnerin geplanten Spiel- und Aufenthaltsflächen und zur Ermittlung der Hangneigung ein. Weiter bat es die Gemeinde Gampelen, verschiedene Fragen zur Zonenzugehörigkeit der Parzelle Nr. F.________ und zur nordseitigen Erschliessung des Bauvorhabens zu beantworten und dem Rechtsamt die Baubewilligung des nördlich des Bauvorhabens gelegenen Weges einzureichen. Gleichzeitig beauftragte das Rechtsamt die RSW AG, das Terrain der Parzelle Nr. E._____