4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, nahm mit Verfügung vom 5. Oktober 2017 das Beschwerdeverfahren unter RA Nr. 110/2017/126 wieder auf und gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, eine allfällige Projektänderung sowie eine aktuelle Terrainaufnahme eines Geometerbüros mit den massgebenden Geländeschnitten und Falllinien einzureichen.