Aufenthaltsbereiches auf den Parzellen Gampelen Grundbuchblatt Nrn. E.________ und F.________. Die Parzelle Nr. E.________ liegt in der Wohnzone; die Parzelle Nr. F.________ ist im Zonenplan der Gemeinde Gampelen als weisse Fläche eingezeichnet. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Nach einem negativen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) reichte die Beschwerdegegnerin zwei Projektänderungen ein. Mit Gesamtentscheid vom 26. Mai 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.