Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gampelen, Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 14, Postfach 12, 3236 Gampelen betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 26. Mai 2016 (Neubau Wohnhaus mit Tiefgarage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Mai 2014 bei der Gemeinde Gampelen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf der Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. E.________ und die Erstellung eines Kinderspielplatz- und RA Nr. 110/2017/126 2