1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Merzligen vom 1. September 2017 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden 3-5 die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'017.60 (inkl. Spesen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Den Beschwerdeführenden 1-2 werden keine Parteikosten zugesprochen.