Dem Bericht zur Ortsplanungsrevision von 2008/2009 ist nicht zu entnehmen, welche Gründe die Gemeinde dazu bewogen haben. Im Amtsbericht zum Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. I.________ hielt die Gemeinde zur Stützmauer hingegen fest, "anlässlich der Baureglements-Revision wollte man die Bestimmungen etwas lockern, indem bei guter Gestaltung auch einmal eine 1,80 m hohe Stützmauer bewilligt werden kann."17 Dies lässt einerseits auf eine bewusste Regelungslücke schliessen. Andererseits ergibt sich daraus aber auch, dass die Gemeinde nur eine Flexibilisierung im kleineren Rahmen bezweckte und nicht an eine mehrere Meter hohe Stützmauer dachte.