d) Gegenstand des Baugesuchs vom 27. November 2014 und der Baupublikation war das Einfamilienhaus mit Nebengebäude. Eine bis zu 4,2 m hohe Stützmauer wurde nicht als Bauvorhaben genannt. Auf dem bewilligten Plan "Erdgeschoss/Situation" (ohne Massstab), der erst im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens eingereicht wurde, ist die geplante Umgebungsgestaltung von Hand skizziert. Daraus geht hervor, dass bei der südlichen Parzellengrenze, östlich der Sichtschutzwand eine Steinmauer vorgesehen ist, an die sich eine Einfriedung mit grösseren Blocksteinen anschliesst. Der Skizze sind aber keine weiteren Details zu entnehmen.