Baumaterialien, Art und Farbe der Fassaden und der Bedachung zu bezeichnen (Art. 11 Abs. 1 Bst. d BewD). Dem Baugesuch sind der Situationsplan und die korrekt vermassten Projektpläne beizulegen (Art. 10 Abs. 3 und Art. 14 BewD). Die vorgesehene Terraingestaltung (Gebäudeanschlüsse, Böschungen, Stützmauern) und die festen Einfriedungen müssen aus den Plänen ersichtlich sein (Art. 14 Abs. 3 BewD). Gleichzeitig ist das Bauvorhaben zu profilieren, was auch für hohe Stützmauern gilt (Art 16 BewD).10 Bauarbeiten, die nicht aus der Baubewilligung und den genehmigten Plänen hervorgehen, sind nicht bewilligt.