ist sie mehrere Meter hoch.6 Nach Ansicht der Beschwerdegegnerin würde die im vorliegenden Verfahren eingereichte Projektänderung den bewilligten Zustand herstellen. Aus den neuen ‒ allerdings unzureichend vermassten ‒ Projektplänen kann herausgemessen werden, dass die Stützbaute (sei es als reine Blocksteinmauer oder Blocksteine und TerraMur) zwischen ca. 3,5 m (Schnitt A) und 4,2 m (Schnitt C) hoch ist.7 Die Höhe der gegen Osten anschliessenden Blocksteinmauer lässt sich den Plänen nicht entnehmen, da entsprechende Schnitte fehlen. Nach den Fotos zu schliessen, wurde sie in der Höhe stufenweise reduziert.8