Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/125 4 Am 21. November 2017 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Sie hält dazu fest, dass die "TerraMur" zurückgebaut und die Blocksteinmauer weitergeführt werde, wie sie vom Regierungsstatthalteramt mit Gesamtbauentscheid vom 12. Januar 2015 bewilligt worden sei. Das Rechtsamt stellte die Projektänderung den Beteiligten vorerst zur Kenntnisnahme zu. Am 20. Dezember 2017 reichten die Beschwerdeführenden 1-2 eine Stellungnahme ein.