5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde nahm mit Eingabe vom 3. November 2017 Stellung zu den Beschwerden, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 6. November 2017, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. 2 E-Mail der Gemeinde vom 22. August 2017, Vorakten Register 2 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und