4. Dagegen gelangten die Beschwerdeführenden 1-2 am 28. September 2017 mit Beschwerde an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Ihre Rügen betreffen die Stützmauer bei der südlichen Parzellengrenze. Sie machen insbesondere geltend, die Pläne stimmten nach wie vor nicht mit dem bestehenden Zustand überein. Anstelle der eingezeichneten Böschung stehe die "TerraMur" ‒ ein Rostgitter, hinterlegt mit erdgefülltem, schwarzem Plastik ‒ mit einem Winkel von 80° direkt auf der Blocksteinmauer. Dies bewirke eine zusätzliche Erhöhung der Mauer und entspreche nicht der Abmachung mit der Bauherrin. Erforderlich sei eine zurückversetzte Böschung von höchstens 45° Neigung.