3. Die Beschwerdeführenden 1-2 und 3-5 erhoben je Einsprache gegen das Projektänderungsgesuch vom 15. August 2016, soweit es die Umgebungsgestaltung betraf. Die Beschwerdegegnerin reichte am 31. Januar 2017 überarbeitete Pläne ein ("rev. 23. 01.2017"). In der Folge führte die Gemeinde das Baubewilligungsverfahren für die Umgebungsgestaltung und die übrigen Projektänderungen getrennt weiter. Am 9. Mai 2017 erteilte sie die Teilbaubewilligung für die Verlängerung der westseitigen Nebenbaute sowie die Schallschutzwand entlang der Kantonsstrasse. Diese Bewilligung wuchs unangefochten in Rechtskraft. In Bezug auf die umstrittene Umgebungsgestaltung liess die