KAG15). Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als durchschnittlich zu werten, da neben der Beschwerde zusätzlich eine Stellungnahmen zu einer denkbaren weiteren Auflage und eine Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens mit zwei Fachberichten einzureichen waren. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 850'000.-- und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt ebenfalls als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 5'500.-- als angemessen.