Das Bauvorhaben kann daher nicht bewilligt werden. Demzufolge wird die Beschwerde gutgeheissen. Der angefochtene Gesamtentscheid wird aufgehoben und dem Baugesuch wird der Bauabschlag erteilt. Die weiteren von den Beschwerdeführern vorgebrachten Rügen müssen unter diesen Umständen nicht mehr geprüft werden. 3. Kosten