Ebenso mangelhaft ist die Dachgestaltung mit den technischen Aufbauten, die von den umliegenden Bauten, dem Strassenraum und auch aus dem Park heraus gut wahrnehmbar ist. Das Durchbrechen der bestehenden Baumreihe mit dem geplanten Baukörper widerspricht den übergeordneten Gestaltungsprinzipien der Anlage des J.________platzes und stört ebenso die Wahrnehmung und das Bild des nördlich angrenzenden Strassenraums. Insbesondere aus diesen Gründen stellt das Bauvorhaben einen störenden Fremdkörper dar und fügt sich nicht in das Quartier- und Strassenbild ein. Zudem würde es Baudenkmäler durch eine Veränderung ihrer Umgebung beeinträchtigen. Das Bauvorhaben kann daher nicht bewilligt werden.