k) Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt. Das OLK-Gutachten hat nachvollziehbar und überzeugend aufgezeigt, dass das Bauvorhaben den Ästhetik- und Denkmalpflegevorschriften nicht entspricht. So wirken die Gestaltung und Materialisierung des Ersatzbaus bezugslos und vermittelten ein uneinheitliches zusammengestückeltes Bild. Ebenso mangelhaft ist die Dachgestaltung mit den technischen Aufbauten, die von den umliegenden Bauten, dem Strassenraum und auch aus dem Park heraus gut wahrnehmbar ist.