Dies gilt auch für den von der Beschwerdegegnerin in ihrer Stellungnahme vom 26. März 2018 zitierten internen Amtsbericht von Stadtgrün Bern vom 11. April 2015. Soweit die Beschwerdegegnerin geltend macht, der Standort für einen Ersatzneubau sei klar und dafür seien keine weiteren Abklärungen erforderlich, steht dies nicht in Widerspruch zum OLK-Bericht und vermag die Kritik der OLK am Bauvorhaben daher nicht zu entkräften. Schliesslich vertritt die Beschwerdegegnerin die Meinung, das umstrittene Bauvorhaben RA Nr. 110/2017/123 11