gerecht wird, lässt sich den Ausführungen aber nichts entnehmen. Weder die Stadtbildkommission noch die städtische Denkmalpflege, die anders als Stadtgrün Bern für eine solche Beurteilung in Frage kommen, haben sich zur Gestaltung geäussert. Dass von diesen beiden Stellen keine Einwände aktenkundig sind, vermag eine inhaltliche Auseinandersetzung nicht zu ersetzen. Das von der Stadtbildkommission empfohlene Qualitätssicherungsverfahren wurde nicht durchgeführt. Dass die Stadtbildkommission diesen Verzicht zur Kenntnis genommen hat, kann nicht als Zustimmung gedeutet werden.