Die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün betont in ihrer Stellungnahme vom 11. April 2016 den gartendenkmalpflegerischen Wert des J.________platzes. Bauten würden sich nur sehr bedingt mit der filigranen Parkanlage vertragen. Da es sich beim Bauprojekt jedoch um einen Ersatzneubau handle und dessen Lage den gartendenkmalpflegerischen Wert der Anlage berücksichtige, habe Stadtgrün Bern keine grundsätzlichen Einwände. Die Lage des Bauprojekts sichere den langfristigen Erhalt des räumlich bedeutsamen Baumkranzes, welcher rahmenartig um die Anlage angelegt sei.