Die Umgebungsgestaltung nimmt den heute bestehenden Vorplatz im Südosten auf und vergrössert ihn Richtung Park. Im Südwesten sind entlang der Strasse zwischen den Platanen weitere Sitzplätze vorgesehen. Entlang der Nordostfassade ist eine Lounge geplant, die zum Strassenraum um einige Stufen erhöht zu liegen kommt. g) Im angefochtenen Gesamtentscheid hält die Vorinstanz fest, das ISOS sei im Baubewilligungsverfahren nicht unmittelbar von Bedeutung. Die Nutzung des J.________platzes als Parkanlage mit Gastgewerbebetrieb sei unter denkmalpflegerischen Aspekten möglich. Im Übrigen wird bezüglich Denkmal- und Ortsbildschutzbestimmungen