Dies bedeutet, dass die Substanz erhalten werden soll, indem alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten und störende Eingriffe beseitigt werden. Gemäss den Erhaltungshinweisen besteht ein Abbruchverbot, Neubauten sind nicht zulässig und für Veränderungen braucht es Detailvorschriften. Der J.________platz 7 http://bauinventar.bern.ch > Bewertungskategorien RA Nr. 110/2017/123 7 selber ist jedoch nur als Hinweis aufgenommen, wobei der bestehende Kioskbau auf dem J.________platz nicht erwähnt wird, auch nicht als Störfaktor.